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ASP-Ernteversicherung wieder möglich!

Landwirte können sich jetzt wieder gegen Ernteverbote nach einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) versichern. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in der Wildschweinpopulation weiter aus. Anfang des neuen Jahres zählt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schon mehr als 3.100 bestätigte Fälle. 

Für Landwirte, auch Ackerbauern, kann die Tierseuche existenzgefährdende finanzielle Folgen haben, weil die Behörden in den betroffenen Regionen die Bewirtschaftung und Ernte der Flächen einschränken. Schutz vor den wirtschaftlichen Einbußen bietet eine ASP-Ernteversicherung. Die Police war seit Ende April 2020 vorübergehend nicht mehr angeboten worden.

Bewirtschaftungsauflagen sollen Ausbreitung der ASP verhindern

„Sähen, düngen, ernten – all das ist in den betroffenen Regionen eingeschränkt oder sogar verboten“. Die Einschränkung der Bewirtschaftung soll dabei helfen, eine Weiterverbreitung der Tierseuche durch das Aufscheuchen von Wildschweinen oder gar über das Futter zu verhindern. „Deshalb sind in den Schutzzonen auch die Jagd und der Holzeinschlag verboten – genauso wie Spaziergänge im Wald“.

Versicherung zahlt für Wertminderung des Ernteguts

Im Schadensfall wird ein Sachverständigen, der den Schaden ermittelt eingeschaltet. Neu ist, dass die Police auch die Wertminderung des Ernteguts deckt. Futtermais oder Weizen, der in ASP-Regionen geerntet wird, wird vom Landhandel schlechter bezahlt „Hier springt die Versicherung ein und erstatten bis zu 10 Prozent des Marktpreises“. Für die Bestandskunden wird die Produkthaftung kostenlos erweitert.

Lassen Sie sich von Herrn Drope unter der Rufnummer:  04181-217575 zu dem Thema beraten!

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