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Ertragsschadenversicherung

Schutz für wertvolle Tiebestände

Schutz für wertvolle Tierbestände. Fälle wie die aktuell in Mecklenburg-Vorpommern vorkommende Afrikanische Schweinepest machen deutlich: Seuchenprophylaxe auf dem eigenen Hof ist wichtig. Wie schnell sind Sie jedoch indirekt von einer Seuche betroffen und z. B. mit einem Vermarktungsverbot belegt! Dann übernimmt die Ertragsschadenversicherung den finanziellen Ausfall.

Im Gegensatz zur Tierseuchenkasse, die nur bei Tötung der Tiere zahlt, kommt die Ertragsschadenversicherung im Krankheits- oder Seuchenfall von Rinder- oder Schweinebeständen umfassend für Ihre Ertragseinbußen auf. Auch wenn Ihre eigenen Tiere nicht von einer Seuche befallen sind, Ihr Hof jedoch in der Nähe eines gesperrten Betriebes liegt und von einem Vermarktungsverbot betroffen ist. Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Modelle an, die sich durch den Umfang der Deckung unterscheiden.

Ertragsschadenversicherung Basis:

  • Ausgleich des Ertragsausfalls bei anzeigepflichtigen Seuchen, soweit diese auf behördlich angeordnete Maßnahmen zurückzuführen sind
  • Ausgleich des Ertragsausfalls bei Unfällen
  • Ausgleich des Ertragsausfalles bei Milchkaskoschäden
  • Entschädigung für Mehrkosten
  • Entschädigung für Mindererlöse

Ertragsschadenversicherung Premium:

  • Ausgleich des Ertragsausfalls bei anzeigepflichtigen Seuchen und Unfällen
  • Ausgleich des Ertragsausfalls bei übertragbaren Tierkrankheiten
  • Ausgleich des Ertragsausfalls bei Diebstahl
  • Entschädigung für Mehrkosten und Mindererlöse

Sprechen Sie Herrn Drope an und lassen sich zu dem Thema beraten, unter der Rufnummer: 04181/217575.

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