„Ihr Partner für die Landwirtschaft“
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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit:

Der erste Gedanke – Besuch des Revisors der Berufsgenossenschaft…..

…..Arbeitssicherheit bedeutet jedoch eine gesetzliche Verpflichtung zur Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen.

Wer ist verpflichtet?

Landwirtschaftliche Unternehmer mit mindestens einem geringfügig beschäftigten Mitarbeiter (Minijob), unterliegen dieser Beurteilungs- und Dokumentationspflicht. Wer dieser Verpflichtung nicht oder nur unvollständig nachkommt, geht große Risiken ein.

LUV-Modell:

Egal ob Sie die Berufsgenossenschaft zur Teilnahme auffordert oder nicht, drei Schulungstage müssen Sie absolvieren. Im Anschluss sind die betrieblichen Gefährdungen zu beurteilen und der sich daraus ergebende Handlungsbedarf ist zu ermitteln und zu dokumentieren. Schwierig – durch komplexe Anforderungen und den extremen Zeitbedarf für die Zukunft.

Unsere Lösung

Wir bieten die Dienstleitung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam mit dem Landesverband der Maschinenringe Niedersachsen an. Hierfür stehen ausgebildete Landwirte als Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Verfügung.

Vorteil:

  • Mit der angebotenen externen sicherheitstechnischen Betreuung können Sie die gesetzlichen Vorgaben praktisch, preiswert und sicher erfüllen.

• Weitere Schulungen brauchen Sie in diesem Fall nicht zu besuchen

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