Seit dem 1. Juli 2024 sind Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse mautpflichtig. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe bleiben weiterhin mit allen Fahrzeugen befreit. Weitere Informationen finden sie im Schreiben von Martin Vaupel, LWK Niedersachsen.