Die von der EU-Kommission geforderte Einschränkung der Umsatzsteuerpauschalierung wurde im Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt. Zumindest für kleinere bis mittlere landwirtschaftliche Betriebe konnte die Pauschalierung mit der Umsatzgrenze von 600.000 Euro gerettet werden. Sollten sie von der Pauschalierung in die Regelbesteuerung wechseln, oder umgekehrt, dann teilen sie uns das bitte umgehend mit. Für die Abgrenzung des Kalenderjahres 2021 reichen sie bitte auch alle abzurechnenden Belege zeitnah ein!